Pressemitteilung
23. Dezember 2024
Schleswig-Holstein verbietet Waffen und Messer im ÖPNV
Das Land Schleswig-Holstein hat am 23.12.2024 eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Fahrgäste im ÖPNV keine Waffen oder Messer gemäß § 1 Absatz 2 Waffengesetz mitführen dürfen.
Das Verbot gilt selbstverständlich ab sofort in den Bussen der KVG sowie auf den Fördeschiffen der SFK.