Pressemitteilung
23. Dezember 2024

Schleswig-Holstein verbietet Waffen und Messer im ÖPNV

Das Land Schleswig-Holstein hat am 23.12.2024 eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Fahrgäste im ÖPNV keine Waffen oder Messer gemäß § 1 Absatz 2 Waffengesetz mitführen dürfen. 

Das Verbot gilt selbstverständlich ab sofort in den Bussen der KVG sowie auf den Fördeschiffen der SFK. 

 

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