E-Bus auf Gablenzbrücke
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Für mobilitäts­eingeschränkte Fahrgäste

Die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH als die große Verkehrsdienstleisterin in der Landeshauptstadt Kiel möchte Ihnen, unseren Fahrgästen, stets einen sicheren und bequemen Zugang zu den Bussen ermöglichen.

  • Niederflurbusse
  • Richtig einsteigen
  • Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
  • Tipps für Menschen, die Rollstühle oder Gehhilfen benutzen oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind
  • Ausstiegswunsch anzeigen
  • Intros - Informationen zum Blindenorientierungssystem bei der KVG

Mitnahme von E-Scootern

Mit einem bundesweit verbindlichen Erlass der Länder wurden die Bedingungen zur Mitnahme von Elektroscootern (E-Scootern) in Linienbussen geregelt. Danach müssen E-Scooter für eine sichere Beförderung in Linienbussen im Wesentlichen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • 4-rädriges Fahrzeug
  • Maximal zulässiges Gewicht mit aufsitzender Person: 300 kg
  • Maximal zulässige Länge 1,2 m
  • Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt
  • Eignung für die Rückwärtseinfahrt in den Bus; die Elektroscooter-Nutzerin bzw. der Elektroscooter-Nutzer muss selbstständig rückwärts in den Bus einfahren können
  • Ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit, um über eine um maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen

Die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern müssen ihre Mitnahmeberechtigung nachweisen durch Vorlage von:

  • Schwerbehindertenausweis, mindestens mit Merkzeichen „G“ oder
  • Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse für den E-Scooter, zuzüglich eines gültigen Fahrausweises.

Die Elektroscooternutzer*innen müssen die zum Nachweis der personenbezogenen Voraussetzungen und der Mitnahmetauglichkeit des Elektroscooters erforderlichen Unterlagen mitführen und auf Aufforderung des Fahrpersonals zur Prüfung vorzeigen.

Weitere Hinweise zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen:

  • Die Verantwortung bei der Benutzung liegt bei der*m Kundin*en
  • Die Mitnahmeregelung gilt vorrangig für schwerbehinderte Menschen mindestens mit Merkzeichen „G“ und nachrangig im Falle einer Kostenübernahme für den Elektroscooter durch die Krankenkasse
  • Die Beförderungspflicht besteht nicht, wenn der Aufstellplatz für den Elektroscooter bereits durch andere Fahrgäste (mit Rollstuhl, anderen Elektroscootern, Kinderwagen oder allgemein durch einen voll besetzten Bus) belegt ist.
  • Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden. Der E-Scooter ist durch den Hersteller oder dessen Vertriebspartner*in mit untenstehendem, sichtbar angebrachtem Piktogramm zu kennzeichnen. E-Rollstühle sind von den Vorschriften ausgenommen.

  • Alle für die Mitnahme von E-Scootern geeigneten Linienbusse erhalten eine gesonderte Kennzeichnung. Dies sind derzeit 100 % der Fahrzeuge der KVG. Unser Fahrpersonal ist über die Mitnahmeregelungen informiert.

    Mobilitätsberatung vor Ort

    Mit unserem Info-Mobil sind wir Jahr für Jahr auf der Kieler Woche vertreten. Sie finden uns an der Bushaltestelle Reventloubrücke. 

    Auch auf dem jährlich stattfindenden Mobilitätsfest (wechselnde Orte in Kiel) sind wir mit einem Infostand vertreten.

    Sie sind nicht fündig geworden auf unserer Internetseite und es sind noch Fragen offen?

    Dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder rufen uns an:

    Telefon: 0431 2203-2203

    Wir informieren und beantworten kompetent und schnell alle Tariffragen, informieren über die besten Fahrverbindungen, drucken für Fahrgäste den persönlichen Fahrplan aus und sind um eine sachkundige Antwort rund um den öffentlichen Personennahverkehr in Kiel und in den umliegenden Gemeinden nicht verlegen.