Der Schleswig-Holstein(SH)-Tarif gilt grundsätzlich für alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Schleswig-Holstein und bis nach Hamburg.
Auch das Verkehrsgebiet des Verkehrsverbundes Region Kiel (VRK) ist tariflich in den landesweiten SH-Tarif integriert. Somit sind nicht nur für Verbindungen innerhalb des VRK, sondern auch zwischen allen Orten im VRK und im gesamten SH-Tarifgebiet durchgehende Fahrkarten für Bus, Bahn und Fähre erhältlich.
Ausführliche Informationen zum landesweiten SH-Tarif erhalten Sie zentral auf den Internetseiten www.nah.sh oder telefonisch über den NAH.SH-Kundendialog 0431 660 19 449 (Mo bis Sa 8.00-18.00 Uhr).
- Preisstufenermittlung für Fahrten im VRK bis 6 Tarifzonen
Bei Relationen innerhalb des VRK-Verkehrsgebietes errechnet sich der Fahrpreis aus der Anzahl der für die Fahrt genutzten Tarifzonen.
Dabei entspricht eine genutzte Tarifzone der Preisstufe 1, mit jeder weiteren genutzten Tarifzone erhöht sich auch die Preisstufe entsprechend.
Die Übersicht der Preisstufen bis 6 Tarifzonen mit den Fahrpreisen für die einzelnen Fahrkarten erhalten Sie unter folgendem Download (Stand 01.04.2023):
Bitte beachten Sie auch folgende Besonderheiten:
- Tarifzone 4000 (Kiel)
Für die Tarifzone 4000 (Kiel) werden grundsätzlich 2 Preisstufen berechnet. - Überlappungs-/Sonderbereiche Kiel
Bei Fahrten mit Start oder Ziel in der Tarifzone 4000 und nur einem der Überlappungsbereiche 3130 (Kiel-Schilksee), 5120 (Schwentinental-Klausdorf/-Raisdorf), 5130 (Heikendorf) oder 5140 (Schönkirchen) berechnet sich der Fahrpreis nach der Preisstufe 2.
Mit Einführung der neuen Preisstufe 2ki ab 01.08.2021 gilt für die Verbindung von der Zone 4000 in die Zone 3130 die neu eingeführte Preisstufe 2ki. Die anderen o.g. Relationen bleiben weiterhin so bestehen.
Bei Fahrten mit Start oder Ziel in der Tarifzone 4000 und nur einem der Sonderbereiche 3110 (Molfsee) oder 3140 (Altenholz) berechnet sich der Fahrpreis nach der Preisstufe 2rd. - Fährlinien auf der Kieler Förde
Der SH-Tarif findet auch auf den Schiffen der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH (SFK) auf den Fährlinien F1 und F2 Anwendung.
Alle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Seiten der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH (SFK)
- Tarifzone 4000 (Kiel)
- Preisstufenermittlung für Fahrten im VRK ab 7 Tarifzonen sowie für landesweite Verbindungen
Bei Fahrten im VRK über mehr als 6 Tarifzonen oder aus dem VRK-Verkehrsgebiet heraus bzw. in das VRK-Verkehrsgebiet hinein gelten ausschließlich die relationsabhängigen Preise laut SH-Tarif.
Diese können über die Funktion Preisberater auf den Internetseiten zum SH-Tarif (siehe oben) ermittelt werden. Hier erhalten Sie natürlich auch die Preise für Verbindungen innerhalb des VRK.
- Kostenlose Mitnahme von Kindernbis einschließlich 5 Jahren
Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden in Begleitung eines vollzahlenden Fahrgastes unentgeltlich befördert.
Ein vollzahlender Fahrgast ist jemand, der eine der folgenden Fahrkarten gelöst hat:
- Kurzstreckenkarte Erwachsene
- Einzelkarte Erwachsene
- VRK 4er-Karte Erwachsene
- Tageskarte
- Kleingruppenkarte
- Wochenkarte Erwachsene
- Monatskarte Erwachsene
- Monatskarte im 12er-Abo Erwachsene
- Mitnahme von Hunden
- Für jeden Hund ist grundsätzlich eine Einzelkarte Kind (auch: Abschnitt einer 4er-Karte Kind oder Kurzstreckenkarte Kind) in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.
- Die Mitnahmeregelung bei Monatskarten und Monatskarten im 12er-Abo an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie beim Semesterticket gilt für Hunde nicht.
- Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der Beförderungsbestimmungen und der vorhandenen Kapazität.
- Führhunde (Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde sowie Assistenzhunde) werden bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt/Wertmarke sowie bei Vorliegen des Merkzeichens B/BL oder bei Vorliegen des Merkzeichens B/BL ohne Beiblatt/Wertmarke unentgeltlich befördert.
- Bei Vorliegen des Schwerbehindertenausweises inklusive Merkzeichen B/BL kann ein beliebiger Hund sowie eine Begleitperson unentgeltlich befördert werden.
- Entsprechend gekennzeichnete Assistenzhunde (im Sinne von § 12e (4) BGG) können auch dann unentgeltlich mitgenommen werden, wenn der Fahrgast nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist.
- Mitnahme von Fahrrädern
Grundsätzliche Regelungen (Preise mit Stand vom 01.04.2024)
- Fahrradeinzelkarten (nur Bus und Schiff) sind bis Preisstufe (PS) 3 erhältlich und kosten: PS 1= 2,30 € / PS 2ki= 2,40 € / PS 2= 3,20 € / PS 2rd= 3,40 € und PS 3= 4,00 €. Sie gelten nur in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte.
- Fahrradtageskarten kosten 5,30 € einheitlich für die Preisstufen 1-20, die netzweite Fahrradtageskarten gibt es für 5,90 € (auf Sylt nur bis Westerland) und für 11,30 € (einschließlich Gesamt-Sylt). Sie gelten nur in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte.
- Maßgebend für die Fahrstrecke ist die Fahrkarte des Fahrradführenden.
- Die Mitnahme ist beschränkt auf zweirädrige, einsitzige Fahrräder sowie entsprechende Fahrräder mit Elektromotor, z.B. E-Bikes, Pedelecs, schnelle Pedelecs.
Weitere Regelungen im Busverkehr- Die Beförderung von Fahrrädern in Bussen ist zugelassen, soweit die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Sicherheit der Fahrgäste nicht gefährdet ist. Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Mitnahme von Fahrrädern gegeben sind. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.
- In der Tarifzone 4000 (Kiel) ist die Mitnahme auf maximal 2 Fahrräder pro Bus begrenzt.
- Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen genießt Vorrang. Das bedeutet, dass das Fahrrad auch bei einem späteren Zusteigen von Kinderwagen und Rollstühlen den Bus verlassen muss. Eine Fahrpreiserstattung ist ausgeschlossen.
- Der Fahrradführende ist für die Sicherung des Fahrrades verantwortlich.
Alle Informationen finden Sie auch noch einmal zusammengefasst auf der Seite der NAH.SH
Gute Fahrt in Schleswig-Holstein
Mit der Broschüre "Gute Fahrt in Schleswig-Holstein" erhalten Sie einen Überblick über Fahrkarten, Preise und Tarifbestimmungen im SH-Tarif einschließlich der regionalen Angebote im Bereich des Verkehrsverbundes Region Kiel (VRK).
Die Broschüre ist erhältlich in der Servicezentrale im "Umsteiger", im Servicepunkt Werftstraße, in allen KVG-Vorverkaufstellen und unter folgendem Download: