Mitnahme von Hunden
- Für jeden Hund ist grundsätzlich eine Einzelkarte Kind (auch: Abschnitt einer 4er-Karte Kind oder Kurzstreckenkarte Kind) in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.
- Die Mitnahmeregelung bei Monatskarten und Monatskarten im 12er-Abo an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie beim Semesterticket gilt für Hunde nicht.
- Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der Beförderungsbestimmungen und der vorhandenen Kapazität.
- Führhunde (Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde sowie Assistenzhunde) werden bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt/Wertmarke sowie bei Vorliegen des Merkzeichens B/BL oder bei Vorliegen des Merkzeichens B/BL ohne Beiblatt/Wertmarke unentgeltlich befördert.
- Bei Vorliegen des Schwerbehindertenausweises inklusive Merkzeichen B/BL kann ein beliebiger Hund sowie eine Begleitperson unentgeltlich befördert werden.
- Entsprechend gekennzeichnete Assistenzhunde (im Sinne von § 12e (4) BGG) können auch dann unentgeltlich mitgenommen werden, wenn der Fahrgast nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist.