Kieler Verkehrsgesellschaft. KVG fahr ich gern!


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Tarifzonen im Verkehrsverbund Region Kiel (VRK)

 

Tarifzonenplan VRK, Stand 01.08.2011
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Mit Hilfe des Tarifzonenplans und der Preistabelle SH-Tarif lässt sich im Bereich des VRK der genaue Fahrpreis Ihrer geplanten Fahrt bestimmen. Sie müssen dabei lediglich folgende Punkte berücksichtigen:

  • Fahrpreisermittlung allgemein
    Der Fahrpreis errechnet sich bei Relationen innerhalb des VRK-Geltungsraumes aus der Anzahl der für die Fahrt genutzten Zonen. Fahrpreis für eine Tarifzone ist Preisstufe 1, mit jeder weiteren genutzten Zone erhöht sich der Fahrpreis um eine Preisstufe.
    Für die Tarifzone 4000 (Kiel) sind grundsätzlich 2 Preisstufen zu berechnen.
    Eine Übersicht über die ab 01.08.2011 aktuellen Preise im VRK finden Sie hier »

    Bei Fahrten über mehr als sechs Zonen oder aus dem VRK heraus bzw. in den VRK hinein werden ausschließlich die relationsabhängigen Preise laut SH-Tarif angewandt. Diese können unter www.nah.sh, Menüpunkt "Fahrkarten" und dann "Preisberater" ermittelt werden. Hier können natürlich auch die Preise für Verbindungen innerhalb des VRK abgefragt werden.

    Eine Übersicht mit allen Städten, Gemeinden, Ortsteilen und Sonderzielen sowie den zugehörigen Gemeindecodes und Tarifzonen im SH-Tarif finden Sie hier »


  • Überlappungs-/Sonderbereiche Kiel
    Bei Fahrten mit Start oder Ziel in der Tarifzone 4000 und nur einem der Überlappungsbereiche 3130, 5120, 5130 oder 5140 berechnet sich der Fahrpreis nach der Preisstufe 2.
    Bei Fahrten mit Start oder Ziel in der Tarifzone 4000 und nur einem der Sonderbereiche 3110 oder 3140 berechnet sich der Fahrpreis nach der Preisstufe 2rd.


  • Fahrpreisermittlung im Fährverkehr auf der Kieler Förde
    Für Fahrten mit den Schiffen der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH (SFK) auf den Fährlinien F1 und F2 beträgt der Mindestfahrpreis Preisstufe 2.
    Zusätzlich zu den Fahrkarten im Bartarif (Einzel-, Mehrfahrten-, Tages- und Kleingruppenkarten) wird je Fahrt und je Person ein Bordzuschlag (Erwachsene 1,00 € / 0,50 €) erhoben. Während der zeitlichen Gültigkeit des Winterfahrplanes der Fährlinie F1 muss auch bei Zeitkarten (Wochen-/Monatskarten und Monatskarten im 12er-Abo) je Fahrt und je Person ein Bordzuschlag (Erwachsene 0,50 € / Schüler und Kinder 0,25 €) gelöst werden.
    Karten für den Bordzuschlag sind nur an Bord der SFK-Fähren oder den SFK-Vorverkaufsstellen erhältlich.

    Für die Fahrradmitnahme ist der Preis einer Einzelfahrkarte Erwachsener (ohne Bordzuschlag), maximal jedoch 3,50 € zu zahlen. Darüber hinaus sind nur für die Nutzung auf den Fährlinien bei der SFK auch Fahrradwochen- und Fahrradmonatskarten erhältlich.

    Alle Informationen zum SFK-Fährverkehr finden Sie hier » 


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